Hier : Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
AZ : AC 74-8-87 BBP
Auszug aus der Stellungnahme von: Deutscher Bund für Vogelschutz, Kreisgruppe Aachen
Alsdorf, 10.11.1987
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir lehnen die Blausteinsee-Planung aus noch zu erläuternden Gründen generell ab.
Daher geht unsere Stellungnahme nicht in Detailzusammenhänge und enthält auch keine objektbezogenen Verbesserungsvorschläge. Sie versucht vielmehr, Hintergründe des Verfahrens (aus unserer Sicht)
aufzuhellen und aktuelle Notwendigkeiten aufzuzeigen. Zu diesem Zweck ist die Beleuchtung des Rekultivierungshintergrundes unerlässlich. Auch deshalb ist für diese Stellungnahme
eine Fristverlängerung notwendig gewesen. (Es passt übrigens in das Gesamtkonzept des Antragstellers, für die Beurteilung des umfangreichen Projektes nur eine 4-Wochen-Frist
einzuräumen!)...
Begründung der Ablehnung:
Eine Wiederherstellung des vor Auskohlung intakten Naturhaushalts ist den Planungsunterlagen zufolge nicht zu erkennen. Vorrang hat offensichtlich die erneute Ausbeutung
unserer Natur durch den Menschen. In den vergangenen Jahrzehnten haben die Superbagger der Rheinbraun das ökologische Gleichgewicht in dieser Region vollends aus den Fugen gebracht.
Anstatt eine überzeugende Wiedergutmachung an der gebeutelten Natur zu leisten, soll nunmehr ausgerechnet diese Landschaft mit Massentourismus und intensiver Naherholung
überzogen werden. Ein Vorhaben, das rundweg abzulehnen ist! Gewiss haben die Öffentlichkeitsarbeiter der Rheinbraun ein hohes Interesse daran, der Bevölkerung weiterhin auch die Art und
Weise ihrer Rekultivierungen schmackhaft zu machen.
Anstelle der absolut erforderlichen Renaturierung ehemaliger Tagebaue wird daher wohl zwangsläufig immer noch auf die weitere Nutzung (!) von Natur und
Landschaft gesetzt. Eine auf erneute Naturzerstörung hinauslaufende Planung!
Alleine aus dem Tagebau Hambach, dem größten von Menschen geschaffenen Loch der Welt (520 m tief!), wird jedes Jahr die unvorstellbare Menge von 1,4 Milliarden cbm Grundwasser abgepumpt. (Dabei
handelt es sich um die siebenfache (!) Menge des Rursees, der größten deutschen Talsperre.) Insgesamt sollen so 44,5 Milliarden (!) cbm Grundwasser “fast nutzungsfrei beseitigt” werden.
Ein Eingriff in den Natur- und Wasserhaushalt mit völlig unabsehbaren Folgen...
Dass wenigstens Teile dieser gewaltigen Wassermassen sinnvoll verwertet bzw. an geeigneten Stellen aufgefangen, zurückgehalten werden, ist nur zu begrüßen.
Ob jedoch aus den so entstehenden Seen ehemaliger Tagebaue statt ökologischer Ausgleichszonen neue Rummelplätze entstehen sollen, ist eine andere Sache.
Bezeichnend ist, dass sich seit der letzten uns vorliegenden Ausarbeitung der Stadt Eschweiler (Planungsstand 1981) die Nutzungsverteilung für Ökologie/Freizeit (80/20 %) ins genaue Gegenteil
verkehrt hat.
Frühere Stellungnahmen unsererseits sind daher heute gegenstandslos!
Bezeichnend ist ferner, welche Kommunen sich spontan in der GmbH Blausteinsee zusammengeschlossen haben und welche sich später anschließen, um den anfahrenden “Rummel-Zug” nicht zu verpassen. In
Alsdorf, Würselen und vor allem Eschweiler hatte man noch nie viel für Natur übrig; die letzten intakten Biotope versucht man dort unter dem Slogan “naturnahe Erholung” zu erschließen. Mit dem
aktuellen Argument, man müsse infolge der EBV-Schließung neben Industrieparks auch Freizeitgebiete zum Überleben der Region schaffen, werden Millionen investiert. Darüber scheint man zu
vergessen, dass der Mensch in erster Linie eine intakte Naturlandschaft für die Zukunft braucht, um (über-)leben zu können. ...
Für die Planung “Blausteinsee” gilt:
·Erholung in dieser exzessiven Form und Natur sind an einem See unvereinbar. (Selbst im ansonsten arg geschundenen Altmühltal hat man dies
erkannt!)
· Der Nachweis, dass die sogenannten Naturzonen nicht aus technischen Gründen (Brandungsschutz, Hangsicherung), sondern aus ökologischen eingeplant sind, gelingt den Planern nicht.
· Der Plan weist erhebliche Mängel dadurch auf, dass z.B. noch nicht einmal konkretisierte Bepflanzungspläne vorgelegt werden. (Weswegen wir auf dieser Basis beteiligt werden, ist wohl Geheimnis
der Antragsteller!)
· Die Relation der Kosten für Bebauungsmaßnahmen und Naturzonen ist für uns völlig indiskutabel.
· Trotz aller Mängel bei der bisherigen Rekultivierung bietet die dortige Feldflur heutzutage wegen der (noch) vorhandenen Ruhe relativ gute Möglichkeiten zur stillen Erholung.
Hiermit wird es spätestens mit der Realisierung des Blausteinsees vorbei sein. Es ist ein Irrglaube anzunehmen, dass dann auch Wanderer und Spaziergänger integriert werden können. Diese
Zielgruppen werden vielmehr das Rummelzentrum weiträumig meiden. Somit ist die Ausweisung von Zonen zur naturnahen Erholung mehr als fraglich. Es ist vielmehr zu befürchten, dass diese mit der
Zeit durch die Freizeitaktivitäten in Mitleidenschaft gezogen werden.
· Auch aus diesen Gründen plädieren wir für die Einplanung unabhängiger Naturschutzzonen, in deren Randbereich sich die Bedürfnisse von Naturliebhabern und Erholungssuchenden
durchaus berücksichtigen lassen. Man muss keine der zahlreichen internationalen Beispiele (Niederlande, England, Schottland etc.) bemühen, um zu verdeutlichen, dass dies - vernünftig geplant -
nicht auf Kosten der Natur gehen muss. In jüngster Vergangenheit beweisen auch nationale Projekte die Durchführbarkeit. Wenn eine Einplanung aller Interessen an einem einzigen See unumgänglich
sein sollte, so muss das Konzept grundlegend anders, d.h. neu erstellt werden. Den Planern und Verantwortlichen sei hierzu dringend eine Informationsfahrt zum Altmühl-See bei
Gunzenhausen empfohlen. Der grundlegende Raubbau an der Landschaft dort ist mit dem hiesigen zwar vergleichbar, aber zwischen der Rekultivierung à la Rheinbraun und dortigen Maßnahmen (mit allen
ihren Mängeln) liegen Welten. ...
Für den Fall, dass der Blausteinsee im geplanten Sinne Wirklichkeit wird (Freizeit-Industrie), fordern wir:
· Es dürfen für das Projekt keine öffentlichen Gelder für Naturschutzmaßnahmen Verwendung finden, da in Sachen Naturschutz für uns beim besten Willen keine wirksame Maßnahme
erkennbar eingeplant ist. Die somit nicht in Anspruch genommenen Mittel sind für echte Naturschutzmaßnahmen zu verwenden!
· Vor Beginn des Ausbaues sind Ausweichbereiche für die bereits jetzt angesiedelte Flora und Fauna (Ersatzbiotope) anzulegen!
· Es muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung der Anlage, nicht nur in ominös gesicherter, hochgerechneter Leistung erfolgen!
· Da in der Rekultivierungsplanung insgesamt offensichtlich Verstöße gegen das Bundes-Naturschutzgesetz vorliegen (kein Ersatz für zerstörte Natur-/Kultur-Landschaft, entsprechend dem Zustand
vor Abgrabung) fordern wir abschließend hiermit die beteiligten Behörden auf, die Bereitstellung eines zumindest der Blausteinsee-Planungsfläche entsprechenden Areals für echten
Naturschutz in einem neu anzusetzenden Planfeststellungsverfahren in die Wege zu leiten! Dieser Bereich wäre in Form eines größeren Sees sowie kleinstrukturierter Wasserflächen und
Wald-/Sukzessionsbereichen gesondert zu errichten und zu gestalten.
· Die vorgenannten Forderungen erscheinen insofern umso dringlicher, als durch Rheinbraun-Maßnahmen in absehbarer Zeit diverse Lebensräume wegfallen werden, z.B.: Lucherberger See, Elsdorfer
Klärteiche und Krickenbecker Seen. Hierfür ist jetzt hier (und auch anderswo) Ersatz zu schaffen und nicht erst im Rahmen einer ungewissen sogenannten
Rekultivierung in ferner Zukunft!
Mit freundlichen Grüßen
Deutscher Bund für Vogelschutz e.V. (DBV),
Verband für Natur- und Umweltschutz,
Kreisgruppe Aachen
i.A. Karl Gluth, Helmut Meurer und Wolfgang Voigt
NABU-PRESSEDIENST des NABU Aachen-Land, Nr.4/2003 vom 21.6.2003
Schreiben des NABU Aachen-Land an den Kreis Aachen
Der Naturschutzbund Aachen-Land weist auf die unhaltbaren Zustände am Blausteinsee im Hinblick auf die Nutzung der naturorientierten See- und Uferbereiche hin.
Die im Feststellungsplan ausgewiesene naturorientierte Fläche ist in der Örtlichkeit nicht wahrnehmbar. Badegäste lassen sich mittlerweile rund um den See zum Baden, Campen und Grillen nieder. Rund um den See ist ein Trampelpfad entstanden, der vorwiegend von Hundehaltern benutzt wird. Surfer, Bootsfahrer und Kanuten fahren bis in die Schutzzone, die zwar im Internet, nicht aber vor Ort ausgewiesen ist.
Die See-, Tauch- und Uferverordnung wird nicht umgesetzt. Insbesondere wird die Einhaltung der unter § 6 dieser Verordnung aufgeführten Verbote nicht überwacht. Insgesamt entsteht hier der Eindruck, dass die Freizeitzentrum Blausteinsee GmbH mit der Organisation des Betriebes und der Umsetzung der Auflagen zum Schutz der naturorientierten Flächen überfordert ist.
Die im Rahmen unserer Stellungnahme vom 10.11.1987! zur Bauleitplanung der Stadt Eschweiler zum Blausteinsee vorgetragenen Bedenken sehen wir bestätigt. In unserer Stellungnahme haben wir bereits damals darauf hingewiesen, dass "Erholung in dieser exzessiven Form und Natur an einem See unvereinbar sind", und daher einen zweiten See gefordert, der alleine der Natur vorbehalten sein sollte.
Da aber letztlich nur ein See mit naturorientiertem Teil entstanden ist, bitten wir Sie, umgehend Maßnahmen zur Unterbindung der im Sinne des Naturschutzes unhaltbaren Zustände zu treffen und somit den berechtigten Anspruch der Natur durchzusetzen. Die wenigen Ansätze, im gesamten Rekultivierungsbereich der ehemaligen Tagebaue Zukunft / Zukunft-West (nach Aussage von Rheinbraun: 23 Quadratkilometer) etwas im Sinne der Natur zu schaffen, sind dürftig genug. Dagegen ist die Inanspruchnahme der neuen Landschaft durch Naturnutzung immens. Auch deswegen sehen wir als Vertreter des Naturschutzes die Notwendigkeit, jede weitere Ausweitung von Freizeitinteressen zu unterbinden.
Die Rheinbraun AG informiert in ihrem Flyer "Erholungsgebiet Blausteinsee" vom April 1997 auch über die ökologische Bedeutung des Seegebietes und besondere dort vorkommende Arten. Es darf nicht sein, dass man mit dem Naturschutz wirbt, aber das Gegenteil umsetzt.
i.A. Wolfgang Voigt, Medienreferent
An das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz.
40190 Düsseldorf
Btr.: LP -Änderung Alsdorf/Eschweiler
21.12.2012
Sehr geehrter Herr Minister Remmel!
Trotz verschiedener Eingaben des NABU bei Ihnen und der Städteregion Aachen, trotz der Ablehnung im Landschaftsbeirat und trotz der Stellungnahmen in den Scopingterminen in Eschweiler ist bei der Verabschiedung des Landschaftsplanes VII (Eschweiler/Alsdorf) eine deutliche Verkleinerung des Naturschutzgebietes beschlossen worden.
Trotz mehrmaliger Aufforderung, die bisher vorgeschriebene Bojenkette instand zu halten, war es der Blausteinsee GmbH nicht möglich, die dringend notwendige Abgrenzung zwischen NSG und touristisch nutzbarer Wasserfläche zu errichten. Es ist jetzt eine Sommer- und eine Wintergrenze beschlossen worden, ohne dass klar ist, wie beide Abgrenzungen markiert werden sollen und ob die Blausteinsee GmbH dazu in der Lage (bzw. willig) ist. Nicht geklärt sind die Fragen: Wann soll die so genannte Sommererweiterung beginnen? Wie wird eine zweite Brut berücksichtigt? Nach unseren langjährigen Beobachtungen überschneiden sich in den meisten Jahren Brutzeitende und Zuganfang. Je nach Wetterlage sind die ersten Wintergäste schon im September auf dem Blausteinsee.
In den letzten Jahren sind monatliche Vogelzählungen der Unteren Landschaftsbehörde in Zusammenarbeit mit dem NABU durchgeführt worden. Daraus ist eindeutig ersichtlich, dass die Artenzahl rückläufig ist, seit die Bojenkette nicht mehr intakt ist und die Wassersportler ohne Hindernis in den NSG-Bereich eindringen können.
Natürlich müssen Freizeit und Tourismus auf dem Blausteinsee ihren Platz haben. Das Projekt „Blausteinsee“ ist gegen unsere Vorstellungen so beschlossen worden. (Wir hatten seinerzeit einen zweiten See gefordert, weil nach unserer Auffassung das Nebeneinander von Naturschutz und Tourismus bei diesen Größenverhältnissen unvereinbar ist.) Die Aufteilung nach der Fertigstellung von 1:3 war ein von uns mit Bauchschmerzen akzeptierter Kompromiss mit Gültigkeit für beide Seiten, der nicht alle paar Jahre wieder zu Ungunsten der Natur geändert werden darf. Auch hier gilt das Verschlechterungsverbot. In den §§ 15/5 und 19 können Verschlechterungsmaßnahmen nur mit entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen genehmigt werden. Ein Ausgleich ist in diesem Falle nicht möglich.
Wohin in Zukunft die Entwicklung des Blausteinsee gehen soll, zeigen die neuesten Bestrebungen, wonach auch noch Ferienwohnungen am Ufer gebaut werden sollen.
Wo bleiben Ihre Zusagen Herr Minister Remmel, sich um den Naturschutz am Blausteinsee zu kümmern (Landesvertreterversammlung des NABU 2011 in Aachen). Bei einem Dezernenten der Städteregion Aachen, der in kritischen Naturschutzfragen seinen Fachabteilungen der Unteren Landschaftsbehörde einen Maulkorb verpasst, benötigen die Naturschutzverbände auch einmal Taten und nicht nur warme Worte aus dem Ministerium.
Wir wenden uns mit diesem Schreiben an Sie, weil dem Vernehmen nach die Bezirksregierung in den kommenden drei Monaten lediglich zu prüfen hat, ob das Verfahren zum Landschaftsplan formal in Ordnung ist, und es daher nicht mehr um inhaltliche Korrektheit geht.
Mit freundlichen Grüßen
(gez. Dr. E. Lange, NABU Aachen-Land)
Sehr geehrter Herr Dr. Lange,
mit Schreiben vom 10.07.2013 habe ich Sie darüber informiert, dass ich eine naturschutzfachliche Beurteilung der geplanten Veränderungen am Naturschutzgebiet (NSG) Blausteinsee durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) veranlasst habe. Diese Beurteilung liegt mittlerweile vor.
Die vorgeschlagene veränderte Linienführung/Abgrenzung des NSG erscheint dem LANUV aus Sicht des Vogelschutzes unproblematisch, auch wenn damit eine (allerdings geringfügige) Verkleinerung des Schutzgebietes verbunden ist.
Die geplante Einrichtung einer sogenannten "Sommerlinie" in den Monaten August bis Oktober ist aus Sicht des Vogelschutzes allerdings problematisch. Die vorliegenden Daten legen nahe, dass im September und Oktober zahlreiche Wasservögel auf dem Blausteinsee erscheinen. Bei einer bis auf 100-150m in Richtung Ufer verschobenen "Sommerlinie" dürfte der gesamte Ostteil des Sees (einschließlich der für den Wassersport weiterhin gesperrten Flächen) für die meisten Arten nicht mehr nutzbar sein. Darüber hinaus wäre vor der Einrichtung einer "Sommerlinie" in den Monaten Juli bis September zu prüfen, ob der Blausteinsee auch als Mausergebiet genutzt wird, da mausernde und damit zeitweise flugunfähige Vögel besonders störungsanfällig und auf größere ruhige Gewässerbereiche angewiesen sind.
Zur Sicherung der Funktionen des Blausteinsees für den Naturschutz müssen die Erkenntnisse des LANUV bei der Aufstellung des Landschaftsplans VII "Eschweiler-Alsdorf" berücksichtigt werden. Ich habe daher die Bezirksregierung Köln als höhere Landschaftsbehörde und die StädteRegion Aachen als untere Landschaftsbehörde darum gebeten, dies sicherzustellen.
Die Ziele des Naturschutzes am Blausteinsee erfordern ebenfalls eine deutlich erkennbare Abgrenzung von Naturschutz- und Freizeitnutzung. Da eine entsprechende Abgrenzung momentan nicht vorhanden ist, habe ich die StädteRegion Aachen auch darum gebeten, die Installation eines Bojenbandes zügig zu veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(gez. Olischläger)
Die städteregionale Verwaltung hat auf die Anfrage der GRÜNEN hinsichtlich der unveränderten Lage der Bojenkette zum Schutz des Naturgebietes auf dem Blausteinsee vom 19.09.2013 geantwortet.
In ihrem Schreiben geht die Verwaltung davon aus, dass die Bojenkette noch vor der Saison des Freizeitsportes Anfang 2014 errichtet werden kann. Die Blausteinsee GmbH habe bereits Vorschläge zur technischen Ausführung erarbeitet.
Begründet wird das schleppende Voranschreiten damit, dass der am 13.12.2012 beschlossene Landschaftsplan VII noch mit dem „Planfeststellungsbeschluss zur Herstellung des Blausteinsees“ vom 28.07.1993 angeglichen werden müsse.
Die erforderliche Änderung des Planfeststellungsbeschlusses hinsichtlich der geänderten Lage der Bojenkette habe die Freizeitzentrum Blausteinsee GmbH mit einem Schreiben vom 28.08.2013 beantragt. Die Begründung des Änderungsantrages werde noch nachgereicht.
Wenn damit begonnen wird den Planfeststellungsbeschluss zu ändern, könne die Bezirksregierung auch ihre Rechtsprüfung zum Landschaftsplan VII vornehmen. Nach der Rechtsprüfung sowie der Entscheidung über die Änderung des Planfestellungsbeschlusses werde die Bojenkette dann errichtet.
Quelle: http://www.gruene-region-aachen.de