Schreiben zur Jagd am RHB Herzogenrath

 

Naturschutzbund Deutschland Kreisverband Aachen-Land e.V.

                                                  

Dr. Eike Lange 

Sebastianusstr. 58,

52146 Würselen                                                                                                                                  Tel. 02405-94708

                                                                                                                                                                                                                             

 

 31.12.2010        

 

An die Stadt Herzogenrath

und die Parteien CDU, SPD, FDP, Grüne

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Als Beobachter der Jagd am 27.12.2010 am Herzogenrather Rückhaltebecken waren Herr Siegfried Brawek (am Burgberg 78 ,52080 Aachen) und ich anwesend. Herr Brawek hat beobachtet, wie sich ein Jäger im Naturschutzgebiet aufhielt (Foto vorhanden), hier besteht Jagdverbot. Auch konnte er beobachten, dass eine Rabenkrähe geschossen wurde. Diese wurde sofort unter der Jacke des Jägers versteckt und weggebracht. Dasselbe geschah mit einer Ente. Alle geschossenen Stockenten dagegen wurden offen sichtbar abgelegt. Auch in dem von mir einsehbaren Bereich wurde eine geschossene Kanadagans offen sichtbar weggetragen. Herr Brawek fragte einen Jäger, wie dieser eine Stockente von einer Schnatterente unterscheidet. Dieser antwortet, dass er das am Flugbild unterscheidet. Das Flugbild beider Arten ist bei den Weibchen gleich und bei den Männchen sehr ähnlich. Das Herzogenrather RHB ist das einzige mir bekannte eisfreie Gewässer im Kreis Aachen, auf dem Schnatterenten überwintern, da es für Vegetarier nicht zu tief ist. An den Tagen vor der Jagd waren 45 – 50 Schnatterenten auf dem RHB. Deswegen wäre eine im Jagdgesetz geforderte Hege hier angebracht. Zum Ende der genehmigten Jagd um 9 Uhr, die ersten Spaziergänger mit Hund kamen in den Jagdbereich, stand der Herr des Herzogenrather Ordnungsamtes neben mir und teilte mir das Ende mit. Die in meinem Bereich stehenden Jäger wurden auch zurückgerufen und begaben sich in Richtung Schwimmhalle. 16 Minuten danach fielen im Bereich des Einlaufes noch 3 Schüsse. Für einen Fangschuss benötigt ein Jäger (hoffentlich) keine 3 Schüsse. Außerdem hat eine Flinte nur 2 Läufe. Ich bin danach noch eine Runde um den See gegangen und habe Federn gefunden, die von einem Fachmann (Karl Gluth) als Schnatterenten-Federn bestimmt wurden.

Am 28.12.2010 fand Herr Karl Gluth eine angeschossene Schnatterente auf dem Eis. Der rechte Flügel hing herab (foto- und filmdokumentiert). Die Nachsuche nach angeschossenen Vögeln war demnach unzureichend. Das ist eindeutige und überflüssige Tierquälerei (Tierschutzgesetz).

Bei Schnatterenten handelt es sich um streng geschützte Tierarten (Naturschutzgesetz / Jagdgesetz).

Es ist zu überprüfen ob der Abschuss einer Rabenkrähe gesetzlich gedeckt ist, da in wissenschaftlichen Untersuchungen der eindeutige Nachweis erbracht wurde, das der Schaden dieser Singvogelart unerheblich und deswegen eine Ausnahmegenehmigung nicht gerechtfertigt ist.

Diese Begebenheiten machen unseren Antrag auf Befriedung vom 16.10.2010 an den Bürgermeister der Stadt um so dringlicher. Einem weiteren Antrag auf Jagd am RHB darf unserer Meinung nach nicht mehr stattgegeben werden.

Eine Anzeige wurde erstattet.

 

Mit freundlichen Grüßen

                                         H.E. Lange 


6. Dezember 2011

Anmerkung der Redaktion:

 

Das aufgrund der Anzeige eingeleitete Verfahren wurde zwischenzeitlich eingestellt.