Viele Sportaktivitäten finden heutzutage gerade dort statt, wo auch die Lebensräume zu schützender Pflanzen- und Tierarten zu finden sind. Der NABU Aachen-Land appelliert an Natursportler und Erholungssuchende: Als wichtigster Grundsatz bei allen Freizeitaktivitäten in sensiblen Naturbereichen muss gelten, dass die Natur keinen Schaden erleiden darf. Die bisherigen Eingriffe in den Naturhaushalt von Fließgewässern und Seen haben zu so schwerwiegenden Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt in diesen Lebensbereichen geführt, dass der Anteil der gefährdeten wassergebundenen Vögel, Fische und Pflanzen stetig steigt. Der Schutz und die Wiederherstellung der Gewässer in ihrer Dynamik und biologischen Vielfalt ist deshalb zu einer der zentralen Naturschutzaufgaben geworden.
Sportarten wie das Kanufahren leben von der Faszination der Bewegung in der freien Natur. Damit vom Kanusport keine zusätzliche Belastungen für die Natur ausgehen, hier einige Tipps, wie
unbeabsichtigte Störungen des empfindlichen Naturhaushaltes vermieden werden können:
Die folgenden Hinweise gelten grundsätzlich für alle Betätigungen in der Natur:
Eine Anmerkung zum Schluss:
Mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz von 2002 möchte man auch Sportler als Verbündete für den Erhalt der Natur gewinnen. Künftig werden die Naturschutzbehörden die Sportverbände frühzeitig über
geplante Naturschutzmaßnahmen informieren, die sich auf die Sportausübung auswirken. Die Sportler haben dann die Möglichkeit, gemeinsam mit den Behörden einvernehmliche Lösungen zu suchen.
Anstelle von ordnungsrechtlichen Maßnahmen soll die Natur durch freiwillig getroffene Vereinbarungen geschützt werden. In Zukunft soll ein Natursport-Informationssystem des Bundesamtes für
Naturschutz darüber informieren, wie stark eine Sportart die Natur belastet und wie Strategien zur Konfliktbewältigung aussehen können.
(Text: NABU / Wolfgang Voigt. Alsdorf 2002)